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Donnerstag, 11.01.2007
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Islam begreift Zwangsverheiratung als schwere Form der Menschenrechtsverletzung

Zusammenfassung der IRH-Stellungnahme - Konkrete Lösungsansätze

islam.de - Am 6.November hat die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) zur schriftlichen Anhörung im Hessischen Landtag eine ausführliche Stellungnahme zum Thema der Zwangsehen aus islamischer Sicht abgegeben. In Folgenden eine Kurzdarstellung (zusammengefasst von Eva El-Shabbassy) der IRH-Stellungnahme; den Volltext im unteren link.

Die Praxis der Zwangsverheiratung ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und das Selbstbestimmungsrecht betroffener Personen und deshalb eine schwere Form der Menschenrechtsverletzung.
Auch die muslimischen Verbände begreifen Zwangsverheiratungen als Verletzungen der Menschenrechte und der Menschenwürde, die weder durch religiöse noch durch kulturelle bzw. ethnische Besonderheiten relativiert und gerechtfertigt werden dürfen. Dies haben sie in der Vergangenheit immer wieder betont.

Allerdings darf die notwendige breite gesellschaftliche Diskussion über Zwangsheirat und „Ehrenmorde“ nicht zur Stigmatisierung der Muslime und des Islams insgesamt führen.
Mit großer Sorge nehmen Muslime zur Kenntnis, dass Zwangsverheiratungen und Ehrenmorde als genuin islamisches Phänomen in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Da ca. 80 % der MigrantInnen in Deutschland aus der Türkei stammen, verwundert es nicht, dass die deutschen Beratungsstellen das Problem der Zwangsverheiratung hauptsächlich im Zusammenhang mit dieser Volksgruppe konstatieren. Tatsächlich können Zwangsverheiratungen und Ehrenmorde aber nicht nur Menschen mit muslimisch-türkischer Herkunft angelastet werden.
Untersuchungen in der Schweiz zeigen, dass Angehörige verschiedenster religiöser und ethnischer Bevölkerungsgruppen davon betroffen sind: „hinduistische Tamilinnen und Tamilen, christlich-orthodoxe Assyrerinnen und Aramäer, muslimische oder katholische Kosovarinnen, orthodoxe jüdische Personen, sunnitische Türkinnen und alevitische Kurden“ (vgl.Eckert, R. Zentrum Polis-Politik Lernen in der Schule. Polis aktuelle Nr.1 2006 In: www.Politik-lernen.at)
Dies zeigt, dass das Phänomen von Zwangsehen nicht monokausal dem islamischen Glauben oder der türkischen Community angelastet werden kann. Zwangsverheiratungen sind wohl eher vor dem Hintergrund patriarchalischer Strukturen und archaischer Traditionen in Verbindung mit Armut und Bildungsmangel zu verstehen.

Es soll hier keinesfalls bestritten werden, dass es islamisch geprägte Familien gibt, die ihre Töchter und Söhne zwangsweise verheiraten und vor dem Hintergrund eines archaischen Ehrbegriffs Verbrechen begehen und dies, obwohl der Islam weder Zwangsverheiratung noch Mord oder Selbstjustiz legitimiert. Beides ist aus islamischer Perspektive ein Verbrechen. Auch nach unserer festen Überzeugung muss diese Praxis entschieden bekämpft werden.

In vielen muslimischen Gemeinden gehört es bereits zur jahrelanger Praxis und sollte weiter ausgebaut werden, dass vor allem bei Minderjährigen, aber auch bei Volljährigen vor der islamischen Eheschließung unbedingt die staatliche Trauung erfolgen muss, da eine ausschließlich islamische Eheschließung – die sogenannte Imam-Ehe - weder in der Türkei noch in Deutschland eine Rechtsgültigkeit hat.

Bei einer „nur“ Imam-Ehe, die vergleichbar ist mit der kirchlichen Trauung im christlichen Kontext, bleiben Rechte, die der Islam den Frauen garantiert, dem Wohlwollen des Ehemannes oder der Verwandten überlassen und dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet.

Im Islam dürfen nur Personen heiraten, die ihre Geschlechtsreife erlangt haben. Bezüglich der Ehefähigkeit von Minderjährigen ist hier für uns die Gesetzgebung der Bundesrepublik maßgebend.
Eltern dürfen die Ehe keinesfalls als Disziplinierungsakt missbrauchen. Die Erziehung der Kinder sollte sich am Ideal des mündigen Bürgers orientieren. Deshalb sind Forderungen in einigen Landtagen ausdrücklich unterstützenswert, die diese Erziehung schon in den Kindergärten und Schulen vermitteln wollen.

Der Islam und so verstehen es wohl auch die muslimischen Verbände verstehen den Begriff der Ehre im Sinne der Menschenwürde, die unantastbar und unteilbar ist. Sie lehnen bestimmte patriarchalisch geprägte Ehrvorstellungen ab, die einseitig zu Lasten der Frau aufrechterhalten werden sollen. Was im patriarchalischen Sinne als Ehre und Schande gilt, ist nicht aus dem Koran ableitbar, sondern vielmehr von bestimmten Traditionen bestimmt. Diese Auffassungen von Ehre und Schande entsprechen eher einem archaischen Ehren- und Stammeskodex, der mit einer entsprechenden Macho-Kultur versehen bis in die Gegenwart aus Eigeninteresse in den Islam hineinprojiziert wurde.

Die Zahl der Zwangsehen in der Bundesrepublik wird von einigen Organisationen wie Terre des Femmes auf 30.000 geschätzt. Dies erscheint unrealistisch, weil diese Zahl allen jährlich bundesweit geschlossenen Ehen türkischer Migrantinnen und Migranten entspricht.
Eine Zwangsehe kann aber nicht mit einer arrangierten Ehe gleichgesetzt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen einer arrangierter Ehe und der Zwangsverheiratung besteht darin, dass bei der arrangierten Ehe der freie Wille und das Selbstbestimmungsrecht der Ehe-KanditatInnen gewahrt bleiben. Hierbei haben die Eltern nicht die Entscheidungsmacht, sondern lediglich ein Beratungsrecht.
Es bedarf deshalb einer klaren Definition, wenn Zwangsverheiratungen strafrechtlich angemessen verfolgt werden soll.

Zweifelsohne muss der Herrschaftswahn über die Frau, wie die Ehrenmorde und die Praxis der Zwangsheirat bei Menschen aus islamisch geprägten Ländern einerseits und die Eifersuchtsmorde deutscher Männer andererseits, entschieden bekämpft werden. Es bedarf hierzu nicht nur der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, sondern auch einer entschiedenen gesellschaftlichen Auseinandersetzung, die diese Untaten als Menschrechtsverletzung brandmarken.

Konkrete Hilfen für betroffene Frauen könnten darin bestehen, Netzwerke und Unterstützungssysteme zu schaffen, die allerdings dann zum Scheitern verurteilt sind, wenn die inhumane Zwangsheirat gleichzeitig mit einer Herabsetzung und Diffamierung der Kultur und der Religion dieser Menschen bekämpft wird. Eine eurozentristisch-westliche Blickreduzierung konstruiert eine Unvereinbarkeit islamischer Werte mit den universellen Menschenrechten, was bei den Migranten mit muslimischem bzw. türkischem Hintergrund das Gefühl der Diskriminierung und Ausgrenzung bestärkt und seinerseits wieder Selbstethnisierungsprozesse beschleunigt und die Entstehung von Parallelgesellschaften fördert.

Danach wäre für betroffene Frauen die Befreiung aus dem Korsett der Zwangsehe nur mit der gleichzeitigen Distanzierung vom kulturell-religiösen Lebenshintergrund möglich: nämlich mit dem totalen Bruch mit der eigenen Identität. Für die betroffenen Frauen ist dies eine unheilvolle Entwicklung. Der Wunsch nach Scheidung oder gar das Aufsuchen von Unterstützungssystemen kommt dann einem Verrat an der eigenen Familie und der eigenen Ethnie gleich, da eine Inanspruchnahme eines solchen Angebotes als ein Überlaufen in das „feindliche Lager“ verstanden würde. Ganz abgesehen von den eigenen inneren Konflikten betroffener Personen, die teilweise bereits den Gedanken einer Trennung schon als Verrat erleben und deshalb lieber schweigen, würde der aus eurozentristischer Perspektive bewertete emanzipatorische Loslösungsakt dazu führen, auch noch die Menschen aus ihrem sozialen Umfeld zu verlieren, bei denen sie bis dahin auf Verständnis stießen. Konnte die Betroffene vorher evtl. auf Unterstützung von Verwandten, Freunden etc. zählen, würde sie jetzt erst recht zur Nestbeschmutzerin. Auf diese Weise werden Frauen noch zusätzlichen Belastungen ausgesetzt und ihre emanzipatorischen Bemühen rücken in weite Ferne.

Einen weitaus mehr Erfolg versprechenden Weg bei der Bekämpfung von Verletzungen der Menschenrechte zeigen uns die Erfahrungen bei der Bekämpfung von Genitalverstümmelungen afrikanischer Frauen. So ist es in einigen afrikanischen Ländern erfolgreich gelungen, diesen Brauch weitestgehend als inhuman zu brandmarken, so dass mit zunehmendem Erfolg Abstand von dieser Praxis genommen wurde. Der Kampf gegen die Genitalverstümmelung wurde nicht gegen die religiösen und kulturellen Orientierungen betroffener Menschen geführt, sondern auf dem Hintergrund der jeweiligen Kultur und der islamischen Religion, aus der heraus die Ablehnung der traditionellen Beschneidungspraxis als unislamisch begründet werden konnte.

Bei der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen ist eine Kooperation mit Verbänden und Institutionen der MigrantInnen unverzichtbar. Beispielweise können muslimische Verbände und Institutionen hier eine Brückenfunktion übernehmen, indem sie geschulte Personen in die Familien schicken. Weiterhin könnten diese Polizei, Beratungsstellen und dem Sozialamt in Krisensituationen beratend zur Seite stehen.

Folgende Maßnahmen erscheinen hier erfolgsversprechend:
• Notwendig ist eine Informations-, Beratungs- und Aufklärungsarbeit (über die Rechte bezüglich einer freien Partnerwahl sowie über die Möglichkeiten im Falle einer Zwangsverheiratung oder häuslicher Gewalt) durch entsprechend ausgebildete, interkulturell geschulte BeraterInnen in öffentlichen Einrichtungen.

• Maßnahmen zur Mädchen- und Frauenförderung sollten deren religiöse Grundhaltung anerkennen. Staatlich geförderte kultur- und religionssensible Beratungs- und Hilfseinrichtungen mit und für muslimische Frauen müssen ein besonders geeignetes Angebot darstellen, um sowohl den Eltern als auch dem Opfer die Möglichkeit zu geben, innerhalb der eigenen Verwandtschaft das „Gesicht“ zu wahren.
• Die notwendige Unabhängigkeit der Frauen von ihren Vätern und Ehemännern ist stark von den eigenen finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen abhängig. Insofern ist der ungehinderte Zugang zum Arbeitsmarkt unabdingbar.

• Beratungsangebote und Lösungsansätze sollten berücksichtigen, dass auch Männer zwangsverheiratet werden.

• Innerhalb der muslimischen Community sollte man dem möglichen Missbrauch der Religion mehr Beachtung schenken und Aufklärungsarbeit dagegen leisten. Denkbar wären hier aus der Perspektive der Islamischen Verbände z.B. eine Fatwa
gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratungen und
verschiedene Projekte, die sich gegen Gewalt richten.

• Das Thema Zwangsheirat und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen könnten Gegenstand der Freitagspredigt sein.

• Fort- und Weiterbildungen für Imame, die sie mit dem deutschen Familienrecht vertraut machen.

• Den Integrationsprozess von Migrantenfamilien gilt es voranzutreiben und zu vertiefen, indem beispielsweise strukturelle Diskriminierungen aufgedeckt und bekämpft werden. Es ist eine Integrationspolitik notwendig, die MigrantInnen angemessen fördert und fordert.

Die potenziellen und strukturellen Benachteiligungen von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund im Bereich Schule, Ausbildung und berufliche Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt sind entschieden zu bekämpfen





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