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Donnerstag, 20.12.2007

19.12.07 KRM enttäuscht über das Urteil des Staatsgerichtshofes Hessen: Gericht ignoriert Regelungsabsicht

Gericht hat nicht über die Verfassungsgemäßheit eines Kopftuchverbots entschieden – Entscheidung sorgt mehr für Verwirrung anstelle zur Klärung der Rechtslage Anfang vergangener Woche hat der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden sein Urteil bezüglich des Normenkontrollverfahrens zur Überprüfung der Änderungen durch das Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität verkündet. Das Gericht lehnte mit der knappsten möglichen Mehrheit von sechs zu fünf Stimmen den Antrag der Hessischen Landesanwältin Prof.

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