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Dienstag, 19.06.2007

11.06.07 ZMD zum Düsseldorfer Kopftuchurteil: "Nicht hinnehmbare Diskriminierung muslimischer Lehrerinnen"



Der ZMD hat mit Enttäuschung das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kenntnis genommen, wonach das Kopftuchverbot für Lehrerinnen bestätigt wurde. Die kopftuchtragende Klägerin hatte auf Einstellung als Lehrerin geklagt.

Das Gericht bestätigte die Ablehnung der Einstellung mit Verweis auf das Neutralitätsgebot des Staates und das Schulgesetz NRW.

Damit hat das neue Schulgesetz NRW sein erstes Opfer, welches sich in seiner beruflichen Entwicklung elementar eingeschränkt sieht.

Die dadurch bewirkte Stigmatisierung von muslimischen Lehrerinnen als nicht verfassungskonform, drängt gebildete und integrierte und emanzipierte Frauen aus dem öffentlichen Leben und damit aus der Gesellschaft heraus. Der Eindruck, dass muslimische Lehrerinnen ihren SchülerInnen Schaden könnten, wird Vorschub geleistet. Dies stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung muslimischer Lehrerinnen dar.



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