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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |

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Mittwoch, 31.05.2006
31.05.06 Zum Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen: Unnötig, diskriminierend und verfassungswidrig
Mit der Verabschiedung zur Änderung des Schulgesetzes im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist heute faktisch ein Berufsverbot für Kopftuch tragende Lehrerinnen beschlossen worden.
Der ZMD ist überzeugt davon, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist und keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben wird.
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Islamische Charta
Islamische Charta Grundsatzerklärung des
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