Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |
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Freitag, 13.03.2015
13.03.2015 ZMD begrüßt die Aufhebung des Kopftuchverbotes für Lehrerinnen
Das Bundesverfassungsgericht gab zwei Lehrerinnen aus NRW Recht, revidierte seine bisherige Rechtsprechung und kippte die bishrige Rechtsprechung zum Kopftuchverbot. Künftig soll keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden mehr genügen, vielmehr muss eine "hinreichend konkrete Gefahr" von den jeweiligen Kopftüchern ausgehen. Auch die Privilegierung christlicher Symbole und Traditionen verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet, so die Richter.
Dazu sagte die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) Nurhan Soykan heute in Köln:
„Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich. Es stellt klar, dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet. Es ist ein richtiger Schritt, weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt. Wir hoffen, dass dieses positive Signal in Gesellschaft und Strukturen schnell aufgenommen wird und die bisherigen Diskriminierungen bis hin zum faktischen Berufsverbot für muslimische Frauen bald der Vergangenheit angehören.“ so Soykan abschließend.
Köln, 12.März 2015
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