Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |
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Freitag, 03.08.2012
02.08.12 ZMD zur Forderung des katholischen Erzbischofs von Bamberg, Ludwig Schick, nach einem Gesetz gegen Gotteslästerung
Dazu sagte der Zentralratsvorsitzende Aiman Mazyek am Donnerstag in Köln gegenüber der dpa: "Der Schutz freier Religionsausübung im Grundgesetz erscheint mir ausreichend". Zugleich zeigte er Verständnis für den Vorstoß seines katholischen Kollegen.Dieser hatte am Mittwoch gefordert: "Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden. Wir brauchen daher in unserem Staat ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle." Auch die Verunglimpfung nicht-christlicher Religionen müsse verboten werden, erklärte Schick.
Nach Mazyeks Ansicht sollte der grundgesetzlich garantierte Schutz freier Religionsausübung "in der Rechtsprechung konsequent umgesetzt werden, derzeit vor allem gegen das aggressive, ja missionarische Vorgehen areligiöser Extremisten. Insofern teile ich die von Erzbischof Ludwig Schick geäußerte Besorgnis."
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