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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Samstag, 04.03.2000

Zum Thema islamisches Schächten



Offener Brief
Antwort auf die Briefaktionen der Tierschutzvereine

Köln, den 4. März 2000

Alle wesentlichen islamischen Gruppierungen Deutschlands haben bisher immer wieder ihre sorgfältig geprüfte Glaubensüberzeugung zum Ausdruck gebracht, nach der die betäubungslose Schächtung als wesentlicher Bestandteil unserer Religionsausübung zwingend vorgeschrieben ist und zum lebendigen Inhalt unseres Glaubens gehört.

Wir sind ebenfalls davon überzeugt, dass unsere Art der Schlachtung die humanste ist. Durch die Durchtrennung der Halsschlagader erfolgt eine sofortige Anämie des Hirns mit gleichzeitiger Betäubung und sekundenschnellem Tod durch Stillegung des Atemzentrums. Eine vorherige Betäubung bringt nur eine unnötige zusätzliche Qual für das Tier mit sich. Wir sehen unsere rituelle Schlachtung in einem größeren Zusammenhang eines weiterreichenden Tierschutzes. Die Tiere sind nach islamischer Lehre die Mitgeschöpfe des Menschen und müssen dementsprechend auch mit Würde behandelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Probleme der artgerechten Tierhaltung, der Tierversuche und der Tiertransporte.

Für das betäubungslose islamische Schlachten, das nach unserer festen Glaubensüberzeugung uns zwingend vorgeschrieben ist, können wir folgende Voraussetzungen und Vorschriften zusammenfassen:

Voraussetzungen:

* Das Tier ist ein Mitgeschöpf (deswegen haben wir auch den Beschluss des Parlaments begrüßt, auch im deutschen Gesetz das Tier nicht als eine Sache sondern endlich als Mitgeschöpf anzuerkennen).
* Ein Tier muss artgerecht gehalten werden. Eine industrielle Tier-Massenproduktion lehnen wir genauso ab, wie inhumane Transporte lebender Tiere.
* Die Schlachtung habe betäubungslos zu geschehen.
* Die Art der islamischen Schlachtung:
* Das Tier darf nicht zusehen, wie ein anderes geschlachtet wird.
* Die Fesseln des Tieres dürfen nicht vollständig sein; wenigstens ein Bein muss frei bleiben.
* Das Tier muss vorher getränkt, gefüttert und beruhigt werden.
* Vor der Schlachtung muss ein Gebet über dem Tier gesprochen werden.
* Das Messer muss sehr scharf sein und keine Scharten aufweisen.
* Der Schnitt muss sofort die Halsschlagader und die Luftröhre durchtrennen, damit der Tod schnellstens eintritt und das Leiden des Tiers auf ein Minimum beschränkt bleibt.

Missachtung der oben genannten Voraussetzungen und Vorschriften führen u.U. dazu, dass das Fleisch nicht mehr von den Gläubigen verzehrt werden darf. Aus diesem Grund müssen wir u.a. also darauf bedacht sein, auch entgegen ökonomischer Rationalität, schon bei der artgerechten Tierhaltung anzusetzen.

Wir hoffen, dass Sie für unsere Glaubensüberzeugung Verständnis aufbringen, wie auch wir die Glaubensüberzeugungen anderer achten. Wir sind uns ja in den Grundsätzen des Tierschutzes einig. Wir möchten Sie darum bitten, sich auch in unsere Lage hineinzuversetzen und unsere Argumentation zu verstehen. Ein Miteinander ist ja keine Einbahnstraße.

Es liegt uns fern, die Brücken zwischen uns und anderen Teilen der Gesellschaft abzureißen. Neben unserem Anliegen als Tierschützer, die wir aufgrund unserer Religion sein müssen, hoffen wir auch aus unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr.Nadeem Elyas
Vorsitzender


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