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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |

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Sonntag, 31.03.1996
Satzung
Die nachfolgend unterzeichnenden Islamischen Vereinigungen
* geleitet von der gemeinsamen Überzeugung, dem Islam, insbesondere seiner Moral und Ethik unterworfen zu sein.
* einig darin, als Islamische Religionsgemeinschaften in Deutschland das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ihr Recht zu respektieren,
* in der gemeinsamen Absicht, den islamischen Gemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland zu dienen, den kulturellen und interreligiösen Dialog zu pflegen und sich für eine konstruktive Kooperation zum Wohl der islamischen Gemeinschaften und der ganzen Gesellschaft einzusetzen,
* einvernehmlich in der Grundlegung, bei der Auswahl der Mittel und Wege zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben des Zentralrats der Muslime in Deutschland als einzige Quelle die islamische Lehre im Rahmen des Grundgesetzes und im Einklang mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden,
* übereinstimmend darin, daß die seit 1988 bestehende Zusammenarbeit der islamischen Vereinigungen unter der Bezeichnung ”Islamischer Arbeitskreis in Deutschland-IAK” in einer gemeinsamen ständigen Einrichtung organisiert werden sollte, in der bei gemeinsamer Vertretung und Zusammenarbeit das jeweilige Selbstverständnis der zugehörenden islamischen Gemeinschaften gewahrt sein muß und die Rechte der einzelnen Gemeinschaften nicht beeinträchtigt werden dürfen,
geben ihrer gemeinsamen Einrichtung folgende Satzung:
§ 1 Name und Sitz
1. Der Name des Vereins lautet "Zentralrat der Muslime in Deutschland e.
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ZMD in den Medien
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Islamische Charta
Islamische Charta Grundsatzerklärung des
Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.
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Der Lehrplan (islamischer Religionsunterricht) des ZMD
- beim Sekretariat des ZMD für einen Unkostenbeitrag von 10 EUR (beizulegen in Briefmarken) bestellbar.
KRM - Koordinationsrat der Muslime in Deutschland
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