Vorstand
Mitglieder / Organische Mitglieder
Aufsichtsrat/Weitere Gremien
Ausschüsse und Beauftragte
Pressemitteilungen
Selbstdarstellung
Satzung
Muslimische Feiertage
Tag der offenen Moschee
Kontakt
Datenschutz

Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


Druckversion

Mittwoch, 26.09.2012

26.09.12 ZMD begrüßt Straffreiheit bei Beschneidung

Der Zentralrat der Muslime begrüßt das Eckpunktepapier des Justizministeriums, das die Straffreiheit von Beschneidungen von Jungen vorsieht und damit  zur Rechtssicherheit beiträgt.

Danach ist  die Beschneidung unabhängig von der religiösen Motivation zulässig. „Die Überprüfung der religiösen Motivation  würde einer staatlichen Gesinnungsprüfung gleichkommen, die nicht haltbar wäre.“ sagte die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime, Nurhan Soykan, heute in Köln.

„Die Anknüpfung an den Kindeswohlvorbehalt wird sicherlich noch einer Konkretisierung bedürfen, inwieweit ein entgegenstehender Kindeswille Berücksichtigung findet.

Weiterhin ist kritisch die Regelung zu prüfen, wonach Eingriffe bei Kindern bis zum Alter von sechs Monaten nicht der Arztpflicht unterliegen, Eingriffe bei älteren Kindern aber schon. Diese Abstufung gilt es unter dem Aspekt der Gleichbehandlung zu erörtern.“ fügte sie hinzu.


Suche:

 
Flüchtlinge - wie kannst Du helfen?

Jetzt Spenden!


ZMD in den Medien

Suchen Sie nach dem Zentralrat bei news.google

Sterbehilfe im Islam


Organspende


Organ- und Gewebespende aus islamischer Sicht – Von M.Z.S. Halabi

Islamische Charta

Islamische Charta
Grundsatzerklärung des
Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.


Jetzt auch auf Englisch erhältlich - From now on available in English:
Islamic Charta in English

Islamische Charta auf französisch:
Charte Islamique

Islamische Charta auf türkisch: Islami Karta


Copyright zentralrat.de - Impressum