26.09.12 ZMD begrüßt Straffreiheit bei Beschneidung
Der Zentralrat der Muslime begrüßt das Eckpunktepapier des Justizministeriums, das die Straffreiheit von Beschneidungen von Jungen vorsieht und damit zur Rechtssicherheit beiträgt.
Danach ist die Beschneidung unabhängig von der religiösen Motivation zulässig. „Die Überprüfung der religiösen Motivation würde einer staatlichen Gesinnungsprüfung gleichkommen, die nicht haltbar wäre.“ sagte die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime, Nurhan Soykan, heute in Köln.
„Die Anknüpfung an den Kindeswohlvorbehalt wird sicherlich noch einer Konkretisierung bedürfen, inwieweit ein entgegenstehender Kindeswille Berücksichtigung findet.
Weiterhin ist kritisch die Regelung zu prüfen, wonach Eingriffe bei Kindern bis zum Alter von sechs Monaten nicht der Arztpflicht unterliegen, Eingriffe bei älteren Kindern aber schon. Diese Abstufung gilt es unter dem Aspekt der Gleichbehandlung zu erörtern.“ fügte sie hinzu.