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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Donnerstag, 25.05.2006


25.05.06 Rasterfahndung: Zentralrat der Muslime sieht sich bestätigt und fordert Überprüfung weiterer Maßnahmen



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Praxis der Rasterfahndung nach dem 11. September.

Die Rasterfahndung war ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte vieler Muslime in Deutschland. Außerdem erwies sich das Merkmal "muslimischer Glaube" als völlig ungeeignet.

Der ZMD sieht sich in seiner früheren Kritik an der Rasterfahndung bestätigt. Die Abwägung von Sicherheit und bürgerlichen Freiheitsrechten ist in nicht hinzunehmender Weise zuungunsten der Freiheit entschieden worden und beruhte auf einem ungerechtfertigten Generalverdacht, unter dem die Muslime in Deutschland noch heute leiden.

Vor diesem Hintergrund sieht der ZMD Politik und Zivilgesellschaft in der Verantwortung, in Zukunft allen Maßnahmen energisch entgegenzutreten, welche geeignet sind Muslime unter einen Generalverdacht zu stellen.

Darüber hinaus sollte nun überprüft werden, inwieweit andere Maßnahmen, wie z.B. die so genannten "verdachtsunabhängigen Personenkontrollen" vor Moscheen, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind.


Köln/Eschweiler, 24.05.2006