Freitag, 19.05.2023
19.05.2023 Beendigung der Bestrebungen zur Mitwirkung im Kommissionsmodell im Islamischen Religionsunterricht und Neuausrichtung des Landesverbandes NRW
Der Landesverband des Zentralrates der Muslime in Deutschland in NRW (LV ZMD NRW) entschied sich in seiner Vorstandssitzung letzten Montag (15.05.2023) das Verfahren gegen das Land NRW in Sachen Mitwirkung Kommission im Islamischen Religionsunterricht nicht weiter zu betreiben.
Der ZMD Landesverband wird sich in Kürze zudem sowohl inhaltlich als auch personell neu ausrichten. Das Klageverfahren war ohnehin im Wesentlichen im Kontext des seinerzeit geführten Eilverfahrens (2020) angestrengt worden.
Die von Beginn an vertretene Rechtsauffassung des LV ZMD NRW, dass das von der Landesregierung ins Leben gerufene Kommissionsmodel eine unzulässige Einmischung der Regierung in den von der Verfassung geschützten Zuständigkeit der Religionsgemeinschaften über den Konfessionellen Religionsunterricht darstellt, konnte im Laufe der Entwicklungen bedauerlicherweise nicht entkräftet werden.
Köln/Berlin, 19.05.23 / 28. Schawal 1444