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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Donnerstag, 07.10.2021


07.10.2021 ZMD stellt u.a. Strafanzeige in Sachen Wahlbehinderung in Bergheim-Kenten



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und die Betroffene selbst haben unter rechtlichem Beistand der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg *(Link: Strafanzeige-Text) am 29.09.2021 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen Unbekannt u.a. wegen Beleidung, Wahlbehinderung und Nötigung wegen eines Vorfalls während der Bundestagswahl am 26.09.2021 im Wahllokal in der Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim-Kenten erstattet.

Was ist passiert?

Am 26.09.2021 wollte eine Wählerin im Rahmen der Bundestagswahl im Wahllokal 6 in der Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim-Kenten Gebrauch von ihrem Wahlrecht machen. Die Frau trug ein Kopftuch sowie einen Mundschutz. Eine Wahlhelferin verwehrte der Frau unter Hinweis auf das mutmaßliche Verhüllungsverbot ihr Wahlrecht auszuüben. Der Dame wurde erklärt, dass sie mit dem Kopftuch nicht das Wahllokal betreten und wählen dürfe. Auch nachdem sich unbeteiligte Dritte einmischten, wurde der Frau die Ausübung ihres Wahlrechts weiterhin verwehrt.
Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung wurde unmittelbar eine entsprechende Anweisung aus dem Rathaus an das Wahllokal vor Ort gegeben. Erst dann wurden der Dame die Wahlunterlagen ausgehändigt und sie konnte ihre Stimme abgeben. Die Situation war für die Betroffene im hohen Maße demütigend.

Dieser Vorfall begründet den Anfangsverdacht der Beleidigung, der Wahlbehinderung, der Wahlfälschung, der Wählernötigung, der Wählertäuschung, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie der Volksverhetzung.

Der Vorsitzende des ZMD, Aiman Mazyek, äußert sich wie folgt dazu:

„Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet, um diesen Skandal rechtlich untersuchen zu lassen. Wir sind ein weltoffenes und demokratisch strukturiertes Land, und damit das so bleibt, muss auch der kleinste Zweifel daran aufgedeckt und beseitigt werden“.

Zudem hat der ZMD die Bergheimer Verwaltung unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westphalen inzwischen aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, wie es trotz der Durchführung von Wahlhelferschulungen zu einem solch diskriminierenden, antimuslimischen und demokratieschädigenden Verhalten gegenüber muslimischen Frauen kommen konnte, ob hiervon weitere Wählerinnen betroffen waren und wie solche Vorkommnisse in Zukunft verhindert werden sollen.

*https://www.media-kanzlei.com/news/blog-artikel/media-kanzlei-unterstuetzt-zentralrat-der-muslime/


Berlin, 07.10.21 / 29. Safar 1443