zentralrat.de - Druckdokument - Druckdatum: Donnerstag, 28.03.24
https://www.zentralrat.de/32787.php


zentralrat.de - Alle Rechte vorbehalten

Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Freitag, 20.11.2020


20.11.2020 ZMD zu Anschuldigung gegen ATIB



Mit großer Sorge verfolgen wir die Debatte im Deutschen Bundestag über den Moscheeverband „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.“ (ATIB) im Zusammenhang mit den Verbotsprüfungsanträgen der sogenannten Grauen Wölfe und der Ülkücü-Bewegung.

Wir bedauern sehr, dass in den Verbotsprüfanträgen, insbesondere der Fraktionen der AfD und auch der Linken, unter dem Label „Graue Wölfe“ eine aus unserer Sicht unsachgemäße und unbewiesene Assoziationskette auch zum Moscheeverband ATIB aufgeführt wird. Dennoch wird sich ATIB einer sachlichen und fairen Diskussion stellen und trotz der Haltlosigkeit der Vorwürfe eine transparente Auseinandersetzung sowohl in Bezug auf seine über 30-jährige Geschichte als auch seine Gegenwart führen. ATIB hat bereits eigeninitiativ begonnen, sich diesbezüglich Prüfinstanzen wissenschaftlicher und unabhängiger Art zu stellen, ihre Archive hierzu zu öffnen und wird diesen Weg auch im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Friedens konsequent und vollumfänglich zu Ende führen. Für ATIB, seine Moscheen, Mitglieder sowie die vielen Hunderten Ehrenamtler gilt die politische und gesellschaftliche Unschuldsvermutung. Andernfalls wird für Vorverurteilung und Denunziation auf Kosten des gesellschaftlichen Friedens und der Religionsfreiheit Tür und Tor geöffnet.

Selbstverständlich bekennen wir uns als Religionsgemeinschaft und auch der Moscheeverband ATIB, aber auch als Muslime aus unserem Glauben heraus und als Bürger zum Grundgesetz, zu den rechtsstaatlichen Prinzipien und dazu, dass kein Mensch Rassismus, Hass oder Diskriminierung erfahren darf. Diese Haltung und Praxis gelten im Besonderen in jeder unserer Moscheen.


Es ist grundlegend falsch und zurückzuweisen, dass nach Anschlägen von Extremisten Muslime und ihre Moscheen unter Generalverdacht zu stellen. Mit den Prüfanträgen wird gegenüber den Moscheen von ATIB diesem Vorschub geleistet und der Islamfeindlichkeit weiter der Boden bereitet. Im Umgang mit Extremismus jeglicher Art braucht es keinen politischen Aktionismus und keine Symbolpolitik, sondern konkrete, präventive Schritte und auf konkreten Straftaten, die Strafverfolgung.






Berlin, 20.11.2020