Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |
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Dienstag, 03.12.2019
Pressemitteilung zur Vertreterversammlung des ZMD am 01.12.2019
Am 01.12.2019 tagte in Köln das höchste Entscheidungsgremium des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD), die Vertreterversammlung (VV) bestehend aus Bundes-Mitgliedern und Landesverbänden des ZMD. Auf der Tagesordnung stand die Vorbereitung für die nächsten Wahlen, Anträge aus den Reihen der Landesverbände und die Empfehlung des Vorstandes an die VV, die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (kurz DMG, vormals IGD) aufzufordern, ihre Mitgliedschaft ruhen zu lassen, einschließlich ihres aktiven und passiven Wahlrechtes. Nach eingehender Diskussion wurde Letzteres mit einer breiten Mehrheit von 19 zu 9 Stimmen verabschiedet. Dazu sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek „Wir bedauern diesen zwar schmerzlichen, aber auch notwendigen Schritt und bis zur gerichtlichen Klärung der gegen die DMG öffentlich erhobenen Vorwürfe – auch des Verfassungsschutzes - zur Zuordnung zum Netz der Muslimbruderschaft, gilt in unserem Rechtsstaat selbstverständlich auch für die DMG die Unschuldsvermutung.“ Die DMG hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits Klage gegen die Behauptungen des Verfassungsschutzes eingeleitet.
Köln/Berlin, 03.12.2019 / 6. Rabi ath-Thani 1441
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