Vorstand
Mitglieder / Organische Mitglieder
Aufsichtsrat/Weitere Gremien
Ausschüsse und Beauftragte
Pressemitteilungen
Selbstdarstellung
Satzung
Muslimische Feiertage
Tag der offenen Moschee
Kontakt
Datenschutz

Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


Druckversion

Freitag, 21.12.2018

21.12.2018 Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil des OVG Münster zum islamischen Religionsunterricht auf



Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den  Nichtzulassungsbeschwerden des Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und des Islamrats für die BRD stattgegeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) als fehlerhaft aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an dieses zurückverwiesen. 

Hierzu sagte der Vorsitzende des ZMD, Aiman Mazyek: „Die Entscheidung zeigt die Mängel des Urteils des OVG auf und natürlich begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Allerdings ist es Aufgabe der Politik, zu gestalten und Entscheidungen zu treffen. Unser Antrag auf Erteilung des islamischen Religionsunterrichts in NRW ist schon 1994 gestellt worden und seit 1994 kämpfen wir für einen islamischen Religionsunterricht, der gemäß den Vorgaben unserer Verfassung von uns als Religionsgemeinschaft unter staatlicher Aufsicht verantwortet und in deutscher Sprache sowie von an deutschen Universitäten ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern gelehrt wird. Nochmals: Das fordern wir seit 1994, also lange bevor dies politisch gedacht wurde.“ Zum Beschluss des BVerwG sagte der Beauftragte für Recht des ZMD, Rechtsanwalt Said Barkan: „Das nun aufgehobene Urteil des OVG Münster aus dem letzen Jahr wurde in Fachkreisen nicht zu Unrecht - bisweilen heftig - kritisiert.

Diese Kritik wird nun durch die Aufhebung durch das  Bundesverwaltungsgericht bestätigt, da das OVG Münster die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Eigenschaft für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Bezug auch auf den ZMD überspannt hat.“

Das in NRW vereinbarte Beirats-Modell für den islamischen Religionsunterricht läuft 2019 aus. Das Beirats-Modell ist seinerzeit als befristetes Modell von den im KRM vertretenen Religionsgemeinschaften unter Zurückstellung der  festgehaltenen verfassungsrechtlichen Bedenken mitgetragen worden, um einen Start zu ermöglichen und um vor allem den muslimischen Kindern das Angebot eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts nicht vorzuenthalten.

Samir Bouissa, Landesvorsitzendes des ZMD NRW, appelliert an die Landesregierung in NRW: „Es ist Zeit, dass die Politik die Entscheidung für einen verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht trifft und diese nicht Gerichten überantwortet. Das sind Sie den muslimischen Kindern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern in NRW schuldig.“


Suche:

 
Flüchtlinge - wie kannst Du helfen?

Jetzt Spenden!


ZMD in den Medien

Suchen Sie nach dem Zentralrat bei news.google

Sterbehilfe im Islam


Organspende


Organ- und Gewebespende aus islamischer Sicht – Von M.Z.S. Halabi

Islamische Charta

Islamische Charta
Grundsatzerklärung des
Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.


Jetzt auch auf Englisch erhältlich - From now on available in English:
Islamic Charta in English

Islamische Charta auf französisch:
Charte Islamique

Islamische Charta auf türkisch: Islami Karta


Copyright zentralrat.de - Impressum