14.05.2018 Grusswort des ZMD zu Beginn des Ramadan, Mittwoch, den 16. Mai 2018/1439 (n.H.)
Der Fastenmonat Ramadan beginnt am Mittwoch den 16. Mai 2018 (erster Fastentag), und endet am Donnerstag den 14. Juni 2018. Somit ist der erste Tag des Festes des Fastenbrechens (Id Ul-Fitr) am Freitag den 15. Juni 2018.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) wünscht allen Musliminnen und Muslimen ein gesegneten Heiligen Monat Ramadan.
ZMD-Vorstandsvorsitzender Aiman Mazyek sagte dazu heute in Berlin: "Liebe Geschwister im Islam, ich wünsche Euch von ganzem Herzen einen gesegneten Verlauf des Ramadans und anschließend ein frohes und besinnliches Fest. Ich hoffe wir können diese wichtigen Wochen des Jahres in Besinnlichkeit und Frieden miteinander begehen und Zeit finden, in der wir einen großen Schritt in Brüderlichkeit aufeinander zu gehen. Es darf keinen Platz für Hass, Ausgrenzung und Rassimus in unserer Gesellschaft geben. Nutzt also den Ramadan verstärkt für die Gottesdienste und setzt euch für den Frieden in unserem Deutschland ein. Möge Allah (t) unser Fasten, unsere Gebet und Bittgebete während des diesjährigen Ramadan annehmen, unser Land und alle seine Bürgerinnen und Bürger schützen. Frieden auf Euch und Allahs Barmherzigkeit und Segen."
Seit 2008 begehen in Deutschland alle großen islamischen Gemeinschaften den Ramadan und das Ramadanfest zum selben Zeitpunkt. Hierbei folgten die im Koordinationsrat der Muslime in Deutschland KRM vertretenen Religionsgemeinschaften der von der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) bereits im Jahre 1978 erarbeiteten Grundlage, dass der neue Monat nach der Geburt des Neumonds mit der berechneten möglichen frühesten Sichtung an jedem Ort der Welt beginnt.
Die unterschiedlichen wissenschaftlichen Berechnungsmethoden der Gemeinschaften wurden zugunsten der Einheit der Muslime in Deutschland zurückgestellt bzw. harmonisiert. Mazyek erklärte abschließend: „Die einheitlichen Zeiten führten zu Erleichterungen und auch zur besseren Integration gerade in den Bereichen für Schülerinnen und Schüler in den Schulen oder für Bedienstete im Öffentlicher Dienst“.