10.11.2017 ZMD kritisiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster
Wir bedauern die Entscheidung (09.11.2017) des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Islamischen Religionsunterricht, weil sie in erster Linie dem unbestrittenen Bedarf der muslimischen Kinder in den Schulen in Nordrhein-Westfalen keine sichere Zukunftsperspektive bietet.
Es ist abermals eine wichtige Chance vertan worden, ein sicheres und vor allem verfassungsrechtlich stabiles Modell als das 2019 auslaufende NRW-Beiratsmodell gemeinsam zu schaffen.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) als Religionsgemeinschaft wird jedenfalls weiterhin seine religiöse und gesellschaftliche Verantwortung zum Wohle der Muslime und der Allgemeinheit wahrnehmen, so wie er es in letzten 30 Jahren vorgenommen hat.