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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Donnerstag, 03.11.2016


03.11.2016 ZMD zum Thema Verbot von Ehen Minderjähriger im Kontext von Geflüchteten

Auf Anfrage des epd zum Thema Kinderehen in Deutschland haben wir uns gegenüber ihm wie folgt geäußert:

Es gelte sowohl das grundgesetzliche wie auch das islamische Gebot, den Schutz von Kindern weiter höchste Priorität einzuräumen.

In unseren Moscheen werden generell erst Trauungen vorgenommen, nachdem die standesamtliche Urkunde vorliegt und nicht umgekehrt.

Das deutsche Gesetz lässt zu, dass Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr jedoch unter bestimmten Umständen heiraten dürften.

Diese Regelung sollte bei der Erfassung im Ausland entstandener Eheschließungen ebenso berücksichtigt werden.