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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Mittwoch, 14.01.2004

14.01.04 Zum Kopftuchverbot in Niedersachsen - Verfassungswidrig und Integrationshemmend



Der Kabinettsbeschluss zur Änderung des Schulgesetzes missachtet - wie schon die Gesetzentwürfe in Baden-Württemberg und Bayern - die elementaren Aspekte des Kopftuch-Urteils des Bundesverfassungsgerichts: Das Tragen des Kopftuchs ist Teil der religiösen Ausübung. Eine gesetzliche Einschränkung dieses Grundrechts muss alle Religionen gleich behandeln.

Jeder Versuch das Kopftuch als ein politisches Symbol darzustellen, verkennt die Tatsache, dass die allermeisten muslimischen Frauen in Deutschland das Tragen des Kopftuchs, als eine rein religiöse Ausübung ihres Glaubens verstehen. Muslimische Frauen in Deutschland sind mündig genug sich von politischen Agitatoren nicht missbrauchen zu lassen. Im Ausnahmefall stehen den Schulbehörden genügend Instrumentarien zur Verfügung, um Missbrauch auszuschließen.

Eine pauschale Verurteilung des Kopftuchs führt unmittelbar zu weitreichenden Diskriminierungen von Musliminnen in anderen Teilen der Arbeitswelt. Integration wird damit verhindert.

Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, dass bei einer gesetzlichen Lösung „Schultraditionen“ berücksichtigt werden können, darf nicht als Freibrief für eine Diskriminierung der Muslime missbraucht werden.

Der gegen das Kopftuch gerichtete Gesetzentwurf der Landesregierung Niedersachsen - wie bereits die Gesetzentwürfe in Baden-Württemberg und Bayern - ist nach Ansicht des Zentralrats verfassungswidrig und widerspricht den Vorgaben aus Karlsruhe: Der Staat verstößt gegen die Neutralität und greift in massiver Weise in das Grundrecht auf freie Religionsausübung ein.


Dr. Nadeem Elyas
Vorsitzender


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