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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Donnerstag, 04.12.2003

04.12.03 Weitere Hürden für den islamischen Religionsunterricht in NRW



Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit seinem heutigen Urteil den Widerspruch des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) und des Islamrats gegen das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf zur Einführung eines ordentlichen Islamischen Religionsunterricht zurückgewiesen.

Mit dieser Entscheidung bleibt vielen muslimischen Kindern die Möglichkeit verwehrt, die eigenen islamischen Werte in einer geregelten, pädagogisch angemessenen und integrationsfördernden Form vermittelt zu bekommen.

Das Recht auf Einführung eines Islamischen Religionsunterricht den beiden Räten abzusprechen, da sie angeblich keine Religionsgemeinschaft im juristischen Sinn darstellen, verkennt die Realitäten und die Tatsache, dass sich der Islam nicht staatskirchenrechtlich organisieren lässt. Der ZMD wird bereits seit vielen Jahren von staatlichen Stellen - auch in NRW - faktisch als Religionsgemeinschaft in Anspruch genommen.

Diese Entscheidung wird nachhaltige negative Einwirkungen auf die Integration der in NRW lebenden Muslime haben. Der ZMD wird dies im Sinne der Integration so nicht hinnehmen. Der ZMD wird nun zunächst das Gespräch mit der Landesregierung erneut aufnehmen und hofft dadurch allen Beteiligten weitere juristische Schritte ersparen zu können.

Zentralrat der Muslime in Deutschland
Eschweiler, 2. Dezember 2003


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