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Dienstag, 11.11.2003

11.11.03 Zum Kopftuchverbot in Baden-Württemberg: Ignoranz statt Integration



Mit dem Kabinettsbeschluss zur Änderung des Schulgesetzes bereitete heute die Baden-Württembergische Regierung faktisch ein Berufsverbot für kopftuchtragende Lehrerinnen vor.

Mit diesem Vorgehen liefert die Politik gleichzeitig die Argumente für weitreichende Diskriminierungen von Muslimen – insbesondere von muslimischen Frauen und Mädchen.

Die ignorante Ausgrenzung des Islams aus dem europäischen und deutschen Kulturerbe und die Ignoranz gegenüber den demografischen Fakten grenzt die Muslime in ihrem Bundesland als nicht dazugehörig aus. Integration wir damit verhindert.

Der Hinweis des Gerichts, dass bei einer gesetzlichen Lösung „Schultraditionen“ berücksichtigt werden können, darf nicht als Freibrief für eine Diskriminierung der Muslime missbraucht werden.

Die langjährigen Erfahrungen in anderen Bundesländern mit kopftuchtragenden muslimischen Lehrerinnen haben gezeigt, dass das Kopftuch nicht zu Konflikten führen muss. Außerdem haben die Länder mit den Instrumenten der individuellen Eignungsprüfung und des Disziplinarrechts genügend Mittel, um negativen Tendenzen vorzubeugen.

Der gegen das Kopftuch gerichtete Gesetzentwurf der Landesregierung ist nach Ansicht des Zentralrats verfassungswidrig und widerspricht den Vorgaben aus Karlsruhe: Der Staat verstößt gegen die Neutralitätspflicht und greift in massiver Weise in das Grundrecht auf freie Religionsausübung ein.


Eschweiler, 11. November 2003



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