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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Dienstag, 01.07.2003

01.07.03 Versuchte Beeinflussung des Bundesverfassungsgerichts



Die Frage, ob muslimische Lehrkräfte in öffentlichen Schulen Kopftuch tragen dürfen, ist auf Klage von Frau Fereshta Ludin zur Zeit in letzter Instanz beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Mit einem Urteil ist alsbald zu rechnen.

In dieser Situation hat "Report Mainz" den unerhörten Versuch unternommen die Richter des Bundesverfassungsgerichts massiv bei der Beantwortung der Frage zu beeinflussen, ob das Kopftuchtragen vom Grundrecht der Religionsfreiheit gedeckt wird oder eine unzulässige Beeinflussung von Schülern darstellt.

Bemerkenswert ist ferner das Heranziehen von Herrn Herzog, der wegen Bildung eines Bündnisses mit der Scientology-Sekte vom Zentralrat von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wurde. Seine Behauptung, "das Tragen des Kopftuches sei keine Pflicht im Islam" und seine Unterstellung, muslimische Frauen und Moscheen würden sich für das Kopftuchtragen durch ausländische Stellen kaufen lassen, sind absurd und haltlos.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), der dem Bundesverfassungsgericht schriftlich die Darlegung seines Rechtsstandpunktes gegeben hatte, ist über diesen Versuch außergerichtlicher, medialer Einflussnahme auf die Rechtsprechung besorgt, weil hierbei Grundfragen der Rechtsstaatlichkeit berührt werden.

Angesichts dieser Sachlage lehnt der ZMD es ab, auf weitere manipulative und krass parteiliche Einzelheiten der "Report-Sendung" einzugehen. Das Bundesverfassungsgericht wird den Charakter der Sendung ohnedies durchschauen.

Letztlich geht es um die vom Vorsitzenden des BVfG in der mündlichen Verhandlung gestellte Frage: "Wie viel fremde Religion verträgt unsere Gesellschaft?" Die Antwort darauf gibt das Grundgesetz.


Dr. Nadeem Elyas
Vorsitzender


Eschweiler, 01. Juli 2003


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