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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Mittwoch, 01.10.2014


24.09.2014 ZMD zum BAG-Kopftuch-Urteil, wonach einer Muslima wegen des Kopftuches in einem Evangelischen Krankenhaus gekündigt werden darf



Zum BAG-Urteil, wonach ein Evangelisches Krankenhaus einer Muslime wegen des Tragens des Kopftuch kündigen kann, kommentierte der Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) Aiman Mazyek dieses Urteil in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) wie folgt:

"Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) bedauert das Urteil als „Rückschlag für die Integrationspolitik in Deutschland“. Für die Krankenschwester, sei es „eine persönliche Tragödie“, sagte Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), in einem Gespräch mit unserer Zeitung. „Sie hat viele Jahre für diesen Arbeitgeber gearbeitet. Dass sie dies nun nicht mehr darf, weil sie ein Kopftuch trägt, ist menschlich tragisch und auch sozial bedauerlich.“ Insgesamt sei das Urteil allerdings „erwartbar“ gewesen, stehe es doch „in einer Reihe mit weiteren Richtersprüchen, die den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland bestätigen“, so Mazyek. „Alles andere wäre eine echte Überraschung gewesen.

“Das Urteil habe „auch eine Schlagseite, was integrationspolitische Signale angeht“. Man müsse die Frage stellen, „inwiefern ein solche Rechtsprechung noch zeitgemäß“ sei. „Heutzutage ist es Aufgabe von erfolgreichen Unternehmen, sich weltoffen aufzustellen“, schloss der ZMD-Chef.