01.04.2014 ZMD: Es gibt kein Kultur-Rabatt im Islam bei Mord oder anderen strafrechtlichen Handlungen
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) weist zum wiederholten (!) Male unmissverständlich darauf hin, dass sogenannte „Ehrenmorde, landläufig – in religiös nicht näher bezeichneten Kontexten – auch „Familiendramen“ genannt, sich in keinster Weise mit dem Islam begründen lassen. Der Islam verbietet Mord aufs Schärfste und vergleicht diesen sogar in einer prophetischen Überlieferung mit der Auslöschung der ganzen Menschheit. Ebenso ist die Zwangsverheiratung im Islam vollkommen verboten. Diese Grundsätze sind unveränderliche, anerkannte und einheitliche Lehrmeinungen in der gesamten islamischen Welt. Dazu gibt es einen eindeutigen Konsens unter allen Gelehrten des Islam.
Daher hat der Zentralrat der Muslime mit Verwunderung das Gerichtsurteil gegen einen Deutsch-Afghanen am letzten Montag in Wiesbaden aufgenommen. In der Urteilsbegründung heißt es, der Täter habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“. In Bezug auf die „religiöse Herkunft“ handelt es sich bei der Beurteilung dieses Mordes durch den zuständigen Richter um ein erschreckendes Missverständnis hinsichtlich der Lehren des Islams.
Dazu sagte heute in Köln die ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan: "Es gibt keinen kulturellen oder vermeintlich religiösen Rabatt, wenn Menschenrechte oder das Strafgesetz missachtet wird. Man sollte diese Taten nicht als Ehrenmorde kennzeichnen. Sie dürfen nicht in irgendwelchen religiösen Kontexte gestellt werden und sie sind in keinster Weise mit dem Islam zu begründen."