Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |
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Donnerstag, 07.02.2013
07.02.13 ZMD begrüßt das OHG-Urteil: Kenntnis über Abstammung ein Menschenrecht
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, wonach jeder Mensch das Recht hat zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist. Es gehört zum Menschenrecht und zur UN-Kinderrechtskonvention, dass niemandem die Kenntnisse über seine Abstammung vorenthalten werden darf.
Der ZMD befürwortet die Entwicklungen und unterstützt die Forschung in der Reproduktionsmedizin in bestimmten Bereichen (in der ursprünglichen Fassung von heute morgen hiess es versehntlich uneingeschränkt). Der Islam lehnt aber in aller Form anonyme Samenspenden und Leihmutterschaften ab, weil die Religion die Ehe als einzige rechtliche Grundlage einer stabilen Familie anerkennt und diese, wie es auch das Grundgesetz vorsieht, zu schützen gilt.
„Das Wissen über die Verwandtschaftsbeziehungen ist für das Persönlichkeitsrecht und die Entwicklung insbesondere eines jungen Menschen von fundamentaler Bedeutung und die treibende Kraft für gegenseitige Liebe“, sagte dazu heute in Köln die ZMD-Frauenbeauftragte Houaida Taraji.
Und weiter: „Der Islam ruft die Menschen dazu auf, seine Verwandtschaft genau zu studieren, denn, so heißt es in einem Ausspruch des Gesandten Gottes, ´enge Verwandtschaft ist der Grund für Liebe in der Familie und Gesellschaft“.
Köln, 07.02.2013
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