Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |
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Donnerstag, 05.04.2012
05.04.12 ZMD begrüßt die Erklärung der sieben von der Neonazi-Mordserie betroffenen deutschen Städte
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt die Erklärung der sieben von der Neonazi-Mordserie betroffenen deutschen Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbron. Die ursprünglich von Hamburg ausgehende Initiative erinnert an die Opfer der rechtsextremen terroristischen Gruppe „NSU“; alle Oberbürgermeister äußern sich darin beschämt und bestürzt und rufen zum gesellschaftlichen Widerstand auf.
Zudem werden in vielen dieser Städte Gedenkplätze eingerichtet und Straßen nach den Namen der Opfer umbenannt. Z.B. bekommt Kassel bald einen Halit-Platz und eine Haltestelle nach ihm benannt „Dies ist wahrlich eine große und wichtige Geste, die die Vorbilder in unserer Gesellschaft noch mehr anspornt sich dem praktischen Kampf gegen Rassismus und Rechtsradikalismus in Deutschland zu verschreiben“, sagte dazu heute Zentralratsvorsitzender Aiman A. Mazyek in Köln.
Die gemeinsame Erklärung der Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn, April 2012 hier im Wortlaut: „Neonazistische Verbrecher haben zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen in sieben deutschen Städten ermordet: Neun Mitbürger, die mit ihren Familien in Deutschland eine neue Heimat fanden, und eine Polizistin. Wir sind bestürzt und beschämt, dass diese terroristischen Gewalttaten über Jahre nicht als das erkannt wurden, was sie waren: Morde aus Menschenverachtung. Wir sagen: Nie wieder! Wir trauern um: Enver Şimşek, 11. September 2000, Nürnberg, Abdurrahim Özüdoğru, 13. Juni 2001, Nürnberg, Süleyman Taşköprü, 27. Juni 2001, Hamburg, Habil Kılıç, 29. August 2001, München, Mehmet Turgut, 25. Februar 2004, Rostock, İsmail Yaşar, 5. Juni 2005, Nürnberg, Theodoros Boulgarides, 15. Juni 2005, München, Mehmet Kubaşık, 4. April 2006, Dortmund, Halit Yozgat, 6. April 2006, Kassel, Michéle Kiesewetter, 25. April 2007, Heilbronn“ Köln, 05.04.12
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