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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Donnerstag, 09.02.2012


03.02.12 ZMD-Stellungnahme zu den sogenannten „Schariagerichten“ und außergerichtlichen Streitschlichtungen



Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff hat mit seinem Vorschlag, eine islamische außergerichtliche Streitschlichtung zuzulassen, geltende Rechtslage beschrieben und deshalb ist die Aufregung darüber in Teilen politisch inszeniert.

Der ZMD sagte am 03.02.12 gegenüber der Nachrichtenagentur dapd dazu:  „Eine außergerichtliche Streitschlichtung ist zu begrüßen, weil sie unsere Gerichte entlasten und oft nachhaltiger die Streitparteien befrieden können.

Der ZMD wird aber keinesfalls einer parallelen islamischen Justiz das Wort reden. Dies haben wir bereits vor 10 Jahren in unserer Charta differenziert festgehalten und daran wird sich auch heute nichts ändern". Im Punkt 13 der betreffenden Charta heißt es: ´Das Gebot des islamischen Rechts, die jeweilige lokale Rechtsordnung anzuerkennen, schließt die Anerkennung des deutschen Ehe-, Erb- und Prozessrechts ein.´“