06.06.10 Zuviel bürokratische Hürden für islamkonforme Finanzdienstleistung? - Ernst & Young-Stellungnahme im Auftrag des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD)
Ernst & Young, EMEIA Financial Services Tax hat auf Anfrage des Zentralrats der Muslime in Deutschland eine Stellungnahme bezüglich der steuerlichen Beurteilung ausgewählter Islamic Finance-Vertragsmodelle verfasst.
Unmittelbarer Anlass der von Ernst & Young erstellten steuerlichen Beurteilung ausgewählter Islamic Finance-Vertragsmodelle war die am 19. Oktober 2009 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt ausgerichtete „Conference on Islamic Finance“. Diese Konferenz sollte erklärtermaßen ein Auftakt für die Schaffung eines regulatorischen Rahmens für islamische Finanzierungen in Deutschland darstellen mit dem Ziel, der muslimischen Bevölkerung in Deutschland zukünftig Finanzprodukte anbieten zu können, die ihren religiösen Vorschriften entsprechen.
Zwar hinkt Deutschland im Bereich Islamic Finance noch deutlich hinter anderen europäischen Ländern wie Großbritannien und Frankreich hinterher. Das Potenzial ist jedoch auch hier unstreitig vorhanden.
Christian Malisius und Dr. Leila Momen von Ernst & Young fassen ein wichtiges Ergebnis ihrer Stellungnahme für den ZMD zusammen: „Wir halten es für sachgerecht, fremdkapitalbasierte islamische Vertragsgestaltungen auch ertragsteuerlich wie Fremdkapital zu behandeln. Damit wäre vor allem die steuerliche Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen unter Beachtung der Regelungen zur Zinsschranke gewährleistet. Allerdings werden Privatkunden bei der Finanzierung mobiler Wirtschaftsgüter durch solche Verträge zusätzlich mit Umsatzsteuer belastet. Im Vergleich zur konventionellen Finanzierung durch Darlehen bedeutet das einen Nachteil.“
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZMD) geht davon aus, dass Islamic Finance-Produkte sowohl im Bereich des Retailbanking als auch im Bereich des Corporate Banking zukünftig auch für den deutschen Markt Bedeutung erlangen werden, wenn sie durch eine (deutsche) islamische Bank, die ausschließlich shari’akonkorme Geschäfte tätigt, oder eine (deutsche) konventionelle Bank, die neben dem konventionellen Bankgeschäft shari’akonforme Finanzierungs- und Anlageprodukte offeriert, angeboten werden. Mit der Vergabe einer Teilbanklizenz an eine islamische Bank und dem Start eines islamischen Mischfonds bestehen bereits erste Ansätze dafür, dass Islamic Finance auch in Deutschland Fuß fassen kann und wird.
Hierzu ist neben (weiteren) regulatorischen Maßnahmen die Formulierung und ersten Klärung rechtlicher und steuerlicher Fragen von enormer Bedeutung. Die vom ZMD bei Ernst & Young angefragte steuerliche Beurteilung einiger ausgewählter shari’akonformer Finanzierungsprodukte im Bereich des Retailbanking und im Bereich des Corporate Banking dient der Formulierung und ersten Klärung dieser Fragen. Im Fokus der von Ernst & Young erstellten Stellungnahme standen dabei fremdkapitalbasierte Finanzierungsprodukte im Allgemeinen sowie Produkte im Bereich der privaten und gewerblichen Bau- bzw. Immobilienfinanzierung im Speziellen.