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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Mittwoch, 23.02.2005


23.02.05 Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Islamischer Religionsunterricht in NRW



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufhebt und die Sache an das OVG Münster zurückverweist.

Der ZMD sieht sich mit dem heutigen Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wonach auch Dachverbände Religionsgemeinschaften sein können.

In dem heutigen Urteil sehen wir eine erneute Chance für Politik, Ministerialverwaltung und die muslimischen Verbände, den Rechtsstreit zu beenden und endlich gemeinsam an der Realisierung des - von uns immer geforderten - islamischen Religionsunterrichts zu arbeiten.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Vermittlung ethischer Inhalte des Islam durch einen deutschsprachigen Religionsunterricht und im Rahmen des Grundgesetzes unabdingbar für die Integration der muslimischen Kinder und Jugendlichen in NRW ist.

Eschweiler, 23. Februar 2005