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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Mittwoch, 20.02.2002


Der Zentralrat stellt eine Grundsatzerklärung zum deutschen Staat und zur hiesigen Gesellschaft vor



Diese Grundsatzerklärung, die von der Vertreterversammlung einstimmig verabschiedet wurde, nimmt Stellung zu den Fundamenten des Deutschen Staates, zu seinem Grundgesetz, zu Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten. Sie bejaht die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Ordnung, einschließlich des Parteienpluralismus, des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau und der Religionsfreiheit. Sie spricht sich deutlich für das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben, aus.

Die Islamische Charta stellt eindeutig fest, dass zwischen dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung und den islamischen Individualrechten kein Widerspruch besteht.
Der ZMD fördert in dieser Schrift ein zeitgenössisches Verständnis der islamischen Quellen, das der neuen Lebensproblematik Rechnung trägt und ruft zur Herausbildung einer eigenen muslimischen Identität in Europa auf.

Der ZMD verpflichtet sich zu gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die nur durch offenen Dialog und gegenseitigen Respekt zwischen allen Gruppen und Religionsgemeinschaften erreicht werden können.

Die „Islamische Charta“ stellt fest, dass der ZMD parteipolitisch neutral ist und die Bildung eines „klerikalen Gottesstaates“ nicht anstrebt.

Der ZMD hofft, dass diese Schrift ein besseres Verständnis für die Lage der Muslime in Deutschland ermöglicht und als fundierte Grundlage für den Dialog und die Zusammenarbeit dienen kann.


Dr. Nadeem Elyas
ZMD-Vorsitzender

Berlin, 20. Februar 2002