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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Dienstag, 15.01.2002


Erklärung des ZMD zum Schächturteil in Karlsruhe 15.01.02



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Muslimen in Deutschland das Schächten nach islamischen Vorschriften wieder ermöglicht.

Dieses Urteil bedeutet eine Gleichbehandlung der Muslime mit anderen Religionsgemeinschaften und festigt ihr Grundrecht auf Ausübung ihrer Religion. Es beseitigt die jahrelange Benachteiligung vieler Muslime in unserer Gesellschaft in elementaren Bereichen ihres täglichen Lebens.

Wir sind der Überzeugung, dass das Schächten bei Beachtung der islamischen Vorschriften für das Tier die humanste Schlachtmethode ist. Dazu ist sowohl die fachgerechte Fortbildung der Metzger, als auch die veterinäre und die religiöse Überwachung notwendig. Um dies zu gewährleisten wird der ZMD in Zusammenarbeit mit anderen islamischen Verbänden einen Fortbildungsgang für muslimische Metzger und ein Konzept für Fleischzertifikate vorbereiten.

Im Sinne eines optimalen Tierschutzes hofft der ZMD auf eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern und den Tierschutzverbänden.


Zentralrat der Muslime in Deutschland
Karlsruhe, 15. Januar 2002