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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Donnerstag, 23.03.2000


Gerichtsverhandlung - i.S. Fereshta Ludin



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland erwartet mit großem Interesse die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart i.S. Fereshta Ludin.
An der Verhandlung am 24. März 2000 wird der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Dr. Nadeem Elyas, teilnehmen.

In dem Beschluss des Oberschulamtes Stuttgart, die deutsche muslimische Lehrerin Fereshta Ludin wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg zu übernehmen sah der ZMD faktisch ein Berufsverbot für praktizierende Muslimas und bewertete ihn als einen Fall einer gravierenden Diskriminierung von Menschen, die nach ihrer Glaubensüberzeugung leben.

Am 14. Juli 1998 formulierte der ZMD-Vorsitzende seine Haltung wie folgt:

* Die Kleidervorschriften für Männer und Frauen gehören zum wesentlichen Inhalt der islamischen Lehre. Das Tragen des Kopftuches ist für die muslimische Frau nicht nur Teil ihrer religiösen Überzeugung, sondern auch religiöse Pflicht, die durch den Koran, die prophetische Tradition und den Konsens aller islamischen Rechtsschulen belegt ist.
* Vernachlässigung dieser Pflicht durch einige ändert nichts an ihrer grundsätzlichen Bedeutung im Islam.
* Die Bedeckung der muslimischen Frauen und Mädchen, hier das Kopftuch, ist für praktizierende Muslimas weder Symbol der Religion noch Mittel der Missionierung. Noch weniger ist es für sie ein politisches Mittel.
* Missbrauch durch einige darf nicht allen Muslimen zur Last gelegt werden.

Die Existenz unterschiedlicher Ausdrucksformen verschiedener Religionen nebeneinander ist Teil des Pluralismus dieses Staates und der Multikultur dieser Gesellschaft. Dies erleben Schülerinnen und Schüler tagtäglich und überall.
Auch im Schulalltag können Schülerinnen und Schüler diese Vielfalt als Teil der Normalität unbeschadet wahrnehmen.

Die positiven Erfahrungen mit muslimischen kopftuchtragenden Lehrerinnen in anderen Bundesländern beweisen, dass die Sorgen der Kultusministerin unbegründet sind. Viele Konflikte lassen sich ohne Ministerialerlässe durch die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger vermeiden und besser lösen.

Bei dieser überzogenen Reaktion müssen wir uns mit Recht fragen, wird hier auf Kosten der Muslime Wahlkampf getrieben?

Die Kulusministerin fordert Toleranz und erwartet von der muslimischen Gemeinschaft, dass sie gegen die religiöse Überzeugung und das eigene Gewissen handelt. Toleranz bedeutet aber, die anderen trotz ihres Andersseins zu akzeptieren, und ihre Grundrechte nicht wegen ihres Fremdseins zu beschneiden.
Das Kopftuch ist nicht Mittel der kulturellen Ausgrenzung, wie das friedliche Zusammenleben Abertausender Kopftuchträgerinnen im deutschen Alltag beweist. Ausgrenzung erfahren diese muslimische Frauen gerade durch solche Beschlüsse, die sie ins gesellschaftliche Abseits drängen.

Köln, den 23. März 2000

(ZMD-Vorsitzender Dr. Nadeem Elyas, Tel.: 02403/24434)