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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Mittwoch, 15.03.2000

Das Opferfest 2000



PRESSEMITTEILUNG

Das Opferfest

Am Donnerstag beginnt das viertägige Fest
Muslime bestehen auf islamisches Schächten

Am Donnerstag, den 16. März 2000 feiern drei Millionen Muslime in Deutschland mit allen Muslimen in der ganzen Welt das Opferfest, das den Höhepunkt der alljährlichen Pilgerfahrt nach Mekka darstellt.

Den Spuren der Propheten Abraham und Mohammed folgend befinden sich zurzeit in Mekka mehr als zwei Millionen Pilger aus aller Welt. Im Gedenken der Opferbereitschaft Abrahams schlachten sowohl die Pilger in Mekka als auch die muslimischen Familien überall Opfertiere, deren Fleisch zu je einem Drittel an Bedürftige gespendet, an Bekannte verschenkt und in der eigenen Familie verzehrt wird.
Das islamische Schächten folgt strengen Vorschriften, die u.a. das Ziel haben, den Tieren jede unnötige Qual zu ersparen und das Leiden der Tiere auf ein Minimum zu reduzieren.

Besorgnis einiger Tierschutzvereine führt jedes Jahr kurz vor dem Opferfest zu Briefaktionen gegen das islamische Schächten. Der Zentralrat veröffentlichte vor kurzem eine Antwort darauf in Form eines Offenen Briefes (Best.-Nr. IM.36), in dem seine grundsätzliche Haltung zum Schächten und zum Tierschutz erläutert wurde.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) möchte bei dieser Gelegenheit betonen, dass alle wesentlichen islamischen Gruppierungen Deutschlands bisher immer wieder ihre sorgfältig geprüfte Glaubensüberzeugung zum Ausdruck gebracht haben, nach der die betäubungslose Schächtung als wesentlicher Bestandteil ihrer Religionsausübung zwingend vorgeschrieben ist und zum lebendigen Inhalt ihres Glaubens gehört.

Auch wenn das Recht zum betäubungslosen Schlachten noch nicht erstritten werden konnte, so gehen wir fest davon aus, dass den Muslimen dieses Recht zusteht. Der ZMD appelliert an die Muslime, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten und das Gesetz dieses Landes zu respektieren, bis die juristischen Instanzen ihr Urteil gefällt haben.

Als positives Signal bewerten wir die zustimmende Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Darmstadt zur Erteilung einer Ausnahmegenhmigung zum betäubungslosen Schlachten während der Zeit des Opferfestes.

Köln, den 15. März 2000

(Dr.Nadeem Elyas, ZMD-Vorsitzender, Tel.+Fax: 02403/24434)



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