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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Dienstag, 14.07.1998

"Berufsverbot für muslimische Lehrerin" Kopftuch-Debatte



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist entsetzt über den Beschluß des Oberschulamtes Stuttgart, die deutsche muslimische Lehrerin Fereshta Ludin wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg zu übernehmen.



Dies ist faktisch ein Berufsverbot für praktizierende Muslimas und ist somit ein Fall einer gravierenden Diskriminierung von Menschen, die nach ihrer Glaubensüberzeugung leben.



Die Entscheidung des Oberschulamtes ist umso schlimmer, als dieses Urteil sich auch auf andere Lebens- und Arbeitsbereiche auswirken wird. Diese Folgen sind unübersehbar groß.



Mit dieser Entscheidung wurde eine Chance verspielt, Toleranz von amtlicher Stelle vorzuleben und die Werteneutralität des Staates in der Tat zu beweisen.



Schlimmer als der Beschluß selbst ist der Versuch, diesen durch nicht zutreffende Behauptungen über den Islam zu rechtfertigen.



o Die Kleidervorschriften für Männer und Frauen gehören zum wesentlichen Inhalt der islamischen Lehre. Das Tragen des Kopftuches ist für die muslimische Frau nicht nur Teil ihrer religiösen Überzeugung, sondern auch religiöse Pflicht, die durch den Koran, die prophetische Tradition und den Konsens aller islamischen Rechtsschulen belegt ist.

Vernachlässigung dieser Pflicht durch einige ändert nichts an ihrer grundsätzlichen Bedeutung im Islam.



o Die Bedeckung der muslimischen Frauen und Mädchen, hier das Kopftuch, ist für praktizierende Muslimas weder Symbol der Religion noch Mittel der Missionierung. Noch weniger ist es für sie ein politisches Mittel.

Mißbrauch durch einige darf nicht allen Muslimen zur Last gelegt werden.



o Die Existenz unterschiedlicher Ausdrucksformen verschiedener Religionen nebeneinander ist Teil des Pluralismus dieses Staates und der Multikultur dieser Gesellschaft. Dies erleben Schülerinnen und Schüler tagtäglich und überall.

Auch im Schulalltag können Schülerinnen und Schüler diese Vielfalt als Teil der Normalität unbeschadet wahrnehmen.



o Die positiven Erfahrungen mit muslimischen kopftuchtragenden Lehrerinnen in anderen Bundesländern beweisen, daß die Sorgen der Kultusministerin unbegründet sind. Viele Konflikte lassen sich ohne Ministerialerlässe durch die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger vermeiden und besser lösen.

Bei dieser überzogenen Reaktion müssen wir uns mit Recht fragen, wird hier auf Kosten der Muslime Wahlkampf getrieben?



o Die Kulusministerin fordert Toleranz und erwartet von der muslimischen Gemeinschaft, daß sie gegen die religiöse Überzeugung und das eigene Gewissen handelt.

Toleranz bedeutet aber, die anderen trotz ihres Andersseins zu akzeptieren, und ihre Grundrechte nicht wegen ihres Fremdseins zu beschneiden.



o Das Kopftuch ist nicht Mittel der kulturellen Ausgrenzung, wie das friedliche Zusammenleben Abertausender Kopftuchträgerinnen im deutschen Alltag beweist. Ausgrenzung erfahren diese muslimische Frauen gerade durch solche Beschlüsse, die sie ins gesellschaftliche Abseits drängen.





Die Muslime in Deutschland, die sich zum Grundgesetz dieses Landes bekennen, sehen ihre elementaren Grundrechte durch diese bewußte Diskriminierung verletzt und bedauern zutiefst, daß sie auch dieses Mal gezwungen werden, ihre Rechte auf dem Rechtsweg zu erstreiten.





Köln, den 14. Juli 1998

(ZMD-Vorsitzender Dr. Nadeem Elyas, Tel.: 02403/24434)



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