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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Mittwoch, 02.07.1997


Organverpflanzung und Hirntod



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland begrüßt das Transplantationsgesetz, das der Deutsche Bundestag verabschiedet hat. An der Vorbereitung dieser Regelung war auch der ZMD bei mehreren Anhörungen beteiligt.



Die Festlegung des Hirntodes als Todeskriterium entspricht unserer Empfehlung und deckt sich mit der Meinung der meisten islamischen Gelehrten. Diese Regelung schützt die Würde der Verstorbenen und gibt sowohl den Angehörigen als auch dem medizinischen Personal faßbare gesetzliche Sicherheit.



Die Einbeziehung der Angehörigen in den Entscheidungsprozeß halten auch wir für unerläßlich. Wir hoffen, daß mit dieser neuen gesetzlichen Regelung der bedrohliche Engpaß bei der Organtransplantation überwunden wird.



Aus islamischer Sicht gilt die Organspende als eine hochangesehene und verdienstvolle Tat, die dem Gottesdienst nahe kommt.

Der Großmufti von Ägypten hat vor kurzem seine sterbliche Hülle für Zwecke der Organverpflanzung vermacht. Der Zentralrat wird sich dafür einsetzen, daß auch die hier lebenden Muslime diesem Beispiel folgen. Durch diese Bemühung hoffen wir dazu beizutragen, daß die Not vieler Leidenden in unserem Land gemindert wird.