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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Dienstag, 01.08.1995

Das ”Kruzifix-Urteil”



In einem im August 1995 geführten telefonischen Interview mit dem ”epd” wurde der Vorsitzende des ZMD, Dr. Nadeem Elyas, zu dem ”Kruzifix-Urteil” des Bundesverfassungsgerichts (BVG) befragt.

Die ”epd”-Meldung darüber wurde von verschiedenen Radioanstalten und Zeitschriften teilweise zitiert.



Zusammenfassend möchten wir diesen Standpunkt wie folgt wiedergeben:



1. Der Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht ist ein Teil unserer Grundhaltung gegenüber diesem Rechtsstaat und seinen Institutionen.

2. Das Anbringen religiöser Symbole in Schulen und sonstigen öffentlichen Anstalten darf weder verboten noch gesetzlich vorgeschrieben werden.
Wir betrachten sowohl ein generelles Verbot religiöser Symbole, als auch eine generelle Verpflichtung dazu, als Verletzung des Rechts auf freie Religionsausübung und als Verletzung des im Grundgesetz verankerten Neutralitätsgebotes des Staates.

3. Wir begrüßen die klarstellende Kommentierung des Bundesverfassungsgerichts, daß es mit seinem Urteil kein Verbot religiöser Symbole gemeint hat.

4. Es ist Ausdruck der Religionsfreiheit und des Vertrauens in die Mündigkeit der Bürger, wenn es ihnen überlassen wird, selbst darüber zu entscheiden, ob und welche Symbole und Praktiken in die eigene Örtlichkeit Einzug nehmen sollen.

5. Im allgemeinen empfinden die Muslime in diesem Land das Kruzifix als Teil dieser christlich geprägten Gesellschaft. Die meisten Muslime nehmen keinen Anstoß am Kruzifix und betrachten es weder als Provokation noch als Mittel der Missionierung.
Ausnahmen davon können im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden.

6. Auf keinen Fall können wir damit einverstanden sein oder es gar begrüßen, wenn Werte, Traditionen und Symbole irgendeiner Religion angegriffen oder verletzt werden.
Religionen und religiöse Werte dürfen aus dem deutschen Alltag nicht verbannt werden.

7. Die Gebote der gegenseitigen Toleranz und der Gleichberechtigung sollen gewahrt bleiben. Es darf aber kein zerstörerischer Konkurrenzkampf zwischen den Religionen und Weltanschauungen entstehen.



(Best.-Nr. PM.04)



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