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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |

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Dienstag, 17.01.1995
Islamische Unterweisung in den öffentlichen Schulen in NRW
Der Kultusminister des Landes NRW hat in einer dpa-Meldung angekündigt, ”die islamische Unterweisung und Religionskunde”, die bisher in den Klassen 1 bis 4 der Grundschule angeboten wurde, schrittweise auf die Klassen 5 bis 7 ausweiten zu wollen. Dieser Unterricht soll ”als freiwilliger Bestandteil zum landeskundlichen Unterricht in der Muttersprache gehören”.
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Islamische Charta
Islamische Charta Grundsatzerklärung des
Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.
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Der Lehrplan (islamischer Religionsunterricht) des ZMD
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