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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Dienstag, 17.01.1995

Islamische Unterweisung in den öffentlichen Schulen in NRW



Der Kultusminister des Landes NRW hat in einer dpa-Meldung angekündigt, ”die islamische Unterweisung und Religionskunde”, die bisher in den Klassen 1 bis 4 der Grundschule angeboten wurde, schrittweise auf die Klassen 5 bis 7 ausweiten zu wollen. Dieser Unterricht soll ”als freiwilliger Bestandteil zum landeskundlichen Unterricht in der Muttersprache gehören”. Der Unterricht wird dann nach dem Willen des Kultusministers in türkischer Sprache abgehalten.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), der sich seit Jahren für die Einführung eines geregelten islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen eingesetzt hat, begrüßt diese Initiative, die deutlich den seit Jahrzehnten bestehenden Bedarf der muslimischen Gemeinschaft anerkennt und ihre Probleme zu lösen versucht. Wir müssen allerdings betonen, daß dieser Schritt für die Muslime wegen folgender schwerwiegenden Bedenken bestenfalls lediglich eine Übergangsphase bedeuten kann:



•Im Rahmen des muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts erreicht man nur einen geringen Anteil der türkischen Kinder. Nach Angaben des Ministeriums sind es nur 13 % der 75.000 muslimischen Grundschüler in NRW. Die Angehörigen anderer Sprachgruppen werden praktisch ausgegrenzt.

•Wir sind der festen Überzeugung, daß nur die deutsche Sprache, als gemeinsame Sprache der in Deutschland lebenden Muslime, als Mittel der Integration für diese Gesellschaftsgruppe dienen kann.

•Jede fremde Sprache ist für die Schulaufsicht weder durchschaubar noch kontrollierbar und wird im Schulalltag die Einschleusung nationalistischen und gesellschaftsfeindlichen Gedankenguts ermöglichen.

•Die Muslime sind bei der Erstellung des islamischen Lehrplanes nicht beteiligt worden, wie es in der Verfassung des Landes NRW vorgeschrieben ist. Es kann nicht als Rechtfertigung gelten, daß es unter den Muslimen keinen Ansprechpartner gibt. Die vorhandenen Spitzenorganisationen der islamischen Dachverbände stellen schon einen angemessenen Ansprechpartner und Vertreter der breiten Masse der gemäßigten Muslime dar.

•Unsere konstruktiven Vorschläge für einen islamischen Lehrplan und eine Zusammenarbeit bei der Durchsetzung des Religionsunterrichts sind vom Kultusministerium stets übergangen worden. Schon in der Entwurfsphase wurden dem Landesinstitut in Soest kritische Analysen und grundsätzliche theologische und pädagogische Bedenken vieler islamischer Verbände unterbreitet. Diese Studien, die die Meinung der durch die Verbände vertretenen muslimischen Eltern zum Ausdruck bringen, blieben bis heute vom Ministerium und vom Landesinstitut unbeantwortet und unbeachtet.

•Die Beteiligung einzelner Personen mit Alibi-Funktion bei der Erstellung der islamischen Lehrpläne schmälert nicht das Recht der islamischen Religionsgemeinschaft auf Mitwirkung .



Im April 1994 beantrgte der ZMD im Namen seiner Mitgliedsorganisationen die Einführung eines regelrechten ordentlichen islamischen Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen des Landes NRW. Unser Unterrichtskonzept sieht eine deutschsprachige werteorientierte Unterweisung muslimischer Kinder in die Grundsätze und Praxis ihrer Religion vor.

Das Ziel unseres Konzepts, das unter deutscher Schulaufsicht realisiert werden soll, ist die Erziehung einer identitätsbewußten und integrationsfähigen Generation von Muslimen in Deutschland.



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