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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Montag, 26.04.1999

Islamischer Religionsunterricht, Statements zu dem Lehrplan



Islamischer Religionsunterricht

Neuer Lehrplan



Vorgestellt am 26. April 1999 im Pressezentrum des Landtags von Nordrhein-Westfalen



1. Stellungnahme des Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland Dr. Nadeem Elyas



Mehr als 500.000 muslimische Kinder besuchen deutsche Schulen. 70% von ihnen ist in Deutschland geboren und aufgewachsen. Ihnen allen wird das Recht auf eigenen Religionsunterricht verwehrt, den ihre katholischen, evangelischen, ja auch orthodoxen und jüdischen Mitschüler genießen.

Artikel 7.3 des Grundgesetzes wird in Bezug auf die Muslime und deren Gleichbehandlung in allen Bundesländern mißachtet bzw. umgangen.

Das Kulturministerium in NRW ließ in den achtziger Jahren einen Lehrplan für die "Religiöse Unterweisung Schüler islamischen Glaubens" ohne Mitwirkung der islamischen Gemeinschaft erstellen und bot sie im Rahmen des muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts an. Die Erstellung dieses verfassungsmäßig fragwürdigen Modells kostete die Steuerzahler unterdessen schon zweistellige Millionenbeträge, erreichte jedoch lediglich 5% der muslimischen Kinder.

Im April 1994 beantragte der ZMD-Vorläufer "Islamischer Arbeitskreis in Deutschland" (IAK) im Namen seiner Mitglieder die Einführung eines regelrechten ordentlichen islamischen Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen des Landes NRW. Zu den IAK-Mitgliedern gehörten Vertreter aller Nationalitäten und Rechtsschulen (Sunniten und Schiíten). Am 16.01.1996 teilte ebenfalls der Islamrat dem Kulturministerium schriftlich seine Unterstützung dieses Antrags mit.

Dem Antrag wurde ein ausführliches Zehn-Punkte-Konzept beigefügt, das u.a. von folgendem ausgeht:

1. Der islamische Religionsunterricht soll ein ordentlicher benoteter versetzungsrelevanter Bekenntnisunterricht in der regulären Schulzeit angeboten werden

2. Die deutsche Sprache ist die Unterrichtssprache.

3. Das Curriculum soll in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft und unter ihrer Mitwirkung erstellt werden.

4. Die theologischen Inhalte für den IRU werden verbindlich von einer Kommission festgelegt, in der die verschiedenen islamischen Rechtsschulen und Verbände vertreten sind.

5. Die Lehrkräfte sollen als Pädagogen an deutschen Hochschulen ausgebildet werden.

6. Dafür sollen Lehrstühle an mehreren deutschen Universitäten errichtet werden.

7. Das Fach soll unter staatlicher Aufsicht erteilt werden.

Das Ziel unseres Konzepts ist die Erziehung einer identitätsbewußten und integrationsfähigen Generation von Muslimen in Deutschland, die sich ausgehend von den Werten ihrer Religion dieser deutschen Gesellschaft verpflichtet fühlt. Nur die deutsche Sprache, als gemeinsame Sprache der in Deutschland lebenden Muslime, kann als Mittel der Integration für diese Gesellschaftsgruppe dienen.

Der islamische Religionsunterricht ist keine Ausländerangelegenheit, noch weniger dürfen sich irgendwelche "Heimatländer" in diese Angelegenheit einmischen. Weder Vertreter von Migrantenorganisationen noch von diplomatischen Einrichtungen oder Regierungen können und dürfen die Anliegen der islamischen Religionsgemeinschaft in Deutschland vertreten.

Als Partner für die Kultusministerien können die Vertretungen der Muslime gemeinsam fungieren, diese sind auf Bundesebene der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion DITIB. Diese stehen schon seit Jahren dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

In der Sache wurde dieser Antrag bis heute nicht bearbeitet.

Stattdessen wird jetzt das praktisch gescheiterte Modell des Ministeriums "Religiöse Unterweisung für Schüler islamischen Glaubens" durch ein Fach schrittweise ersetzt, das verfassungsrechtlich noch fragwürdiger ist als sein Vorgänger. Um Stellungnahmen zum geplanten Fach "Islamische Unterweisung" wurden u.a. die Industrie- und Handelskammer, der DGB, der Städtetag und die Kirchen gebeten, nicht jedoch die islamischen Spitzenorganisationen und Verbände. Das Schulministerium als Behörde des weltanschaulich neutralen Staates nimmt sich selbst das Recht, den Muslimen ihre Glaubensinhalte zu definieren und diese ihren Kindern zu vermitteln. Es führt faktisch einen Religionsunterricht ohne Mitwirkung der Religionsgemeinschaft ein. Dies lehnt der Zentralrat der Muslime in Deutschland entschieden ab.

Wenn etablierte Strukturen der Muslime als Ansprechpartner nicht wahrgenommen werden, so fürchten wir, daß die Kultusbehörden der verschiedenen Bundesländer sich vor einer unübersehbaren Flut von Anträgen einzelner - vielleicht auch unseriöser - Vereinigungen sehen werden, mit denen sie sich dann in langwierigen Prozessen auseinandersetzen müssen. Dies liegt sicher nicht im allgemeinen Interesse.

Der Pädagogische Fachausschuß des Zentralrats erstellte in mehrjähriger Arbeit einen eigenen Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht, der einen Teil des o.g. Gesamtkonzeptes darstellt. Dieser Lehrplan soll als konkreter Schritt von muslimischer Seite zur Lösung der Problematik IRU sein und bundesweit als Diskussionsgrundlage mit Kultusbehörden dienen.



2. Stellungnahme der Leiterin des Pädagogischen Fachausschusses Asiye Köhler



Der Ihnen hier vorgelegte "Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht für die Grundschule" ist von dem Pädagogischen Fachausschuß des Zentralrats der Muslime in Deutschland erarbeitet worden.

Mit diesem Lehrplan und dem islamischen Religionsunterricht wollen wir aus der Sicht des Islam einen konstruktiven Beitrag zur grundlegenden Bildung leisten. Wie kein anderes Fach beschäftigt sich auch der islamische Religionsunterricht mit existentiellen Fragen des Menschen nach dem Woher und Wohin, nach Sinn und Ziel menschlichen Seins. Er soll den jungen Menschen eine verläßliche Orientierung anbieten und einen mündigen Muslim heranbilden, der aus einem eigenen Standpunkt heraus zum Dialog befähigt ist.

Unser Lehrplan ist nicht nur für türkische Kinder konzipiert, sondern für alle muslimischen Kinder, die hier in deutschland aufwachsen. Der Lehrplan besteht grob gesagt aus sechs Lernbereichen: "Ich und meine Gemeinschaft", "Die Grundlagen des Islam", "Der erhabene Koran", "Prophetengeschichten", "Der Prophet Muhammad als Lehrer und Vorbild" und "Islamische Ethik".

Der erste Lernbereich des islamischen Lehrplanes heißt "Ich und meine Gemeinschaft". Es geht hier um die Individualität und Sozialität des Menschen. In diesem Zusammenhang steht auch der Lernbereich "Islamische Ethik". Hier geht es um die Gestaltung des alltäglichen Lebens des Muslims. Dort liegen auch die vielen Anknüpfungspunkte zur Lebenspraxis und Lebenswirklichkeit der SchülerInnen.

In einer materialistisch geprägten Welt erscheint es uns besonders wichtig, auf die Existenz und Bedeutung von Werten hinzuweisen, ohne die auf Dauer jeder menschliche Zusammenhalt zerfällt und sich keine gemeinschaftliche Solidarität entwickeln kann. Die verbindlichkeit der Werte und Normen wird durch die Ehrfurcht vor Gott, Gottvertrauen, Gottesliebe verstärkt und verankert. Es geht uns um eine natürliche und unverkrampfte Frömmigkeit.

Der Islam als Lebensweise oder Leben mit Gott wird deutlich in dem Lernbereich des Lehrplanes "Die Grundlagen des Islam". Er befaßt sich neben den Grundpfeilern des Glaubens als intimer Glaubensbereich mit den Säulen des Islam als tätiges Bekenntnis. Glaubensüberzeugung und Tat gehören eben zusammen. Einige Sätze vielleicht zum Entstehungsgrund des Lehrplanes: Sie wissen sicherlich, daß die islamischen Religionsgemeinschaften sich für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts seit Jahrzehnten bemüht haben. Sie wollten mit den staatlichen Stellen kooperieren. man ist auf die ständige Kooperationsbereitschaft der Muslime aber nicht eingegangen. Ganz im Gegenteil: Es wurde in Soest ein "staatliches" Curriculum entworfen, das die Steuerzahler unterdessen zweistellige Millionen Summen gekostet hat und weiter kostet.

Unser Lehrplan, meine Damen und Herren, ist aus pädagogischer Verantwortung und ohne staatliche Subventionen erarbeitet worden. Er ist aus der privaten Initiative der islamischen Fachfrauen entstanden. Wir, die islamischen Fachfrauen, haben diesen Lehrplan neben unserem Beruf, auf eigene Kosten durch jahrelange, opferwillige Zusammenarbeit entwickelt. Der Staat hätte sich viel Arbeit und Geld sparen können.

Umso schmerzlicher ist es für uns zu erfahren, daß unsere Mitarbeit stets zurückgewiesen und unsere Arbeit ignoriert wurde.

Mit unseren vorliegenden Leistungen fordern wir deshalb auch für uns Muslime Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung mit den etablierten Religionsgemeinschaften ein.


Der Lehrplan ist im Sekretariat des ZMD bestellbar



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