Vorstand
Mitglieder / Organische Mitglieder
Aufsichtsrat/Weitere Gremien
Ausschüsse und Beauftragte
Pressemitteilungen
Selbstdarstellung
Satzung
Muslimische Feiertage
Tag der offenen Moschee
Kontakt
Datenschutz

Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


Druckversion

Dienstag, 24.12.1996

Zum Thema Drogenmissbrauch



Stellungnahme des Vorsitzenden des ZMD, Dr. Nadeem Elyas, anläßlich der Diskussion um die Freigabe von sog. weichen Drogen





I. Islamische Grundsätze



1. Zu den fünf Hauptzielen der islamischen Rechtslehre gehören die Prinzipien ”Schutz des menschlichen Lebens” und ”Schutz des menschlichen Verstandes”, deshalb verbietet der Islam Mittel und Handlungen, die der Unversehrtheit der Gesundheit und der Klarheit des Verstandes schaden.

2. Maßgebend für das Verbieten eines Mittels oder einer Handlung ist das Überwiegen des Schadens für den Einzelnen oder für die Gesellschaft.

3. Um das Meiden der verbotenen Mittel und Handlungen zu erleichtern und zu ermöglichen, rät der Islam auch von allen anderen Mitteln und Handlungen ab, die zu dem Verbotenen führen können.

4. In der Notlage kann das Verbotene für die betroffene einzelne Person in begrenztem Umfang erlaubt werden, wenn dadurch z.B. das Leben erhalten oder ein besserer gesundheitlicher Zustand erreicht wird.





II. Drogenverbot im Islam



1. Drogen, die die Bewußtseinslage beeinträchtigen, dürfen für nicht medizinische Zwecke nicht angewandt werden. Dazu gehören insbesondere Euphorika (z.B. Alkohol, Morphin, Cocain,..), Halluzinogene (z.B. Haschisch, LSD,..), Narkotika (Betäubungsmittel) und Hypnotika (Schlafmittel).

2. Das Verbot erstreckt sich auf Anbau, Herstellung, Vertrieb und Verbrauch der o.g. Mittel, solange dieses nicht im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit bleibt.

3. Sollten einige dieser Mittel keine oder nur geringfügige Abhängigkeit hervorrufen, so bleibt das Verbot gültig, solange es sich um Mittel handelt, die die Bewußtseinslage beeinträchtigen.

4. Auch das Konsumieren dieser Drogen in kleiner Dosis bleibt, solange eine medizinische Indikation fehlt, untersagt, da die Gefahr der Steigerung besteht und die Möglichkeit weiterer individueller und sozialer Schädigungen noch vorhanden ist.





III. Freigabe und kontrollierte Abgabe von Rauschmittel



1. Wir sind der Meinung, daß die allgemeine Freigabe von Cannabis-Produkten den Konsum dieser Droge steigern wird. Anderslautende Angaben aus den Niederlanden dürfen nicht als allgemeingültig unüberprüft hingenommen werden. Die Verniedlichung dieser Drogen mit der Bezeichnung ”weiche Drogen” und ihr erleichterter Erhalt kann zur Steigerung des Mißbrauchs besonders durch Jugendliche führen.

2. Der Vergleich mit Nikotin- und Alkoholkonsum ist irreführend. Angesichts der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden, die in Milliardenhöhe jährlich durch diese beiden Drogen entstehen, müßte man sich eher damit befassen, diese Schäden zu verhindern und den Verbrauch dieser Drogen zu erschweren, anstatt weitere Drogen zu legalisieren.

3. Durch die kontrollierte Abgabe von ”harten Drogen” werden die Schäden dieser Mittel für den Verbraucher nicht gemindert. Vielmehr wird sich die Zahl der Abhängigen dadurch drastisch vergrößern. Der Versuch, die Statistik der Beschaffungskriminalität dadurch zu verschönern, und dafür faktisch mehr Schäden für den Einzelnen und für die Gesellschaft in Kauf zu nehmen, halten wir nach allen ethischen Maßstäben für völlig falsch.

4. Erziehung und Schutz der Jugend soll Priorität haben und in Zusammenarbeit mit allen Teilen der Gesellschaft, vor allem mit den Religionsgemeinschaften, geplant und durchgeführt werden. Schutz der Gesellschaft vor Mißbrauch aller Drogen, auch der Drogen Alkohol und Tabak, soll Vorrang haben vor allen finanz- und beschäftigungspolitischen Erwägungen.




Suche:

 
Flüchtlinge - wie kannst Du helfen?

Jetzt Spenden!


ZMD in den Medien

Suchen Sie nach dem Zentralrat bei news.google

Sterbehilfe im Islam


Organspende


Organ- und Gewebespende aus islamischer Sicht – Von M.Z.S. Halabi

Islamische Charta

Islamische Charta
Grundsatzerklärung des
Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.


Jetzt auch auf Englisch erhältlich - From now on available in English:
Islamic Charta in English

Islamische Charta auf französisch:
Charte Islamique

Islamische Charta auf türkisch: Islami Karta


Copyright zentralrat.de - Impressum